Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit
Fa. Holger Weis Waffen und Munition (Holger Weis, Kiefernweg 23 D-69517 Gorxheimertal).
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Bei Bestellung von Leistungen und bei Abschluss von Verträgen erkennt der Kunde diese ausnahmslos an. Abweichende AGB unserer Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

1. Auftragserteilung
Der jeweilige Einzelvertrag über Dienstleistungen durch Fa. Holger Weis Waffen und Munition kommt mit Zusendung des von Fa. Holger Weis Waffen und Munition das auf der Webseite www.grosskaliberwaffen.de dem zur Verfügung gestellten Online-Bestellshop oder durch eine schriftliche Auftragserteilung durch den Kunden (per Post oder E-Mail) oder Persönlich zustande. Vertragspartner des Auftraggebers wird stets nur die Firma Holger Weis Waffen und Munition sein. Nach Auftragserteilung erhält der Kunde umgehend eine Informations- E-Mail oder einen Informationsbrief per Post zugeschickt, welche auch ohne Unterschrift gültig ist (siehe auch Punkt 13) oder Persönlich.

2. Preise
Die Preisangaben werden in Euro angegeben und sind, wenn nichts anderes erwähnt ist, Preise, die die jeweilige Mehrwertsteuer enthalten; sie erlangt die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch den Lieferanten. Die Preisangebote verstehen sich, vorbehaltlich abweichender Vereinbarung, zuzüglich der zum Lieferzeitpunkt gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer.

3. Zahlung
Wir liefern gegen Nachnahme, Vorkasse oder Bar. EC - Schecks, Verrechnungsscheck, Banküberweisungen und Wechselzahlungen werden unter Vorbehalt der Einlösung angenommen, oder nach Gutschrift als Zahlungseingang. Alle Rechnungsbeträge sind sofort und ohne Abzug zahlbar.

4. Versandkosten/ Mindestmengenzuschlag
Die Versandkosten haben wir Tabellarisch angelegt und versuchen den günstigsten Versandweg zu nützen. Mindestmengenzuschlag liegt bei 20€.

5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebene Schecks oder Wechsel Eigentum des Lieferant/Verkäufers. Eine Veräußerung, Sicherungsübereignung oder Verfügung zugunsten Dritter ist vor vollständiger Bezahlung nicht zulässig. Bei einer Pfändung ist der Käufer verpflichtet, auf die Eigentumsrechte von der Fa. Holger Weis Waffen und Munition unter Vorlage dieser AGB hinzuweisen. Fa. Holger Weis Waffen und Munition Kiefernweg 23 D-69517 Gorxheimertal, ist in diesem Falle unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

6. Garantie
Die Garantie wird so weiter gegeben wie Sie vom Hersteller angegeben wird. Zeigt sich während der Garantiezeit ein Mängel der zugesicherten Eigenschaften, haben Sie das Recht auf Zurücksendung zum Lieferant. Der Lieferant/Verkäufer hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadensersatz verlangt werden. Natürliche Verschleißerscheinungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, ebenso Zubehör.
Achtung: Gebrauchsanleitung Bitte vor Verwendung der Ware die Gebrauchsanleitungen und ggf. Pflegeanleitungen sorgfältig lesen und beachten.

7. Rückgaberecht
Wir garantieren ein 5tägiges Rückgaberecht nach Erhalt der Ware (Ausnahme siehe unten). Zur Wahrung der Frist reicht es, wenn Sie den (die) Artikel rechtzeitig an Fa. Holger Weis Waffen und Munition, Kiefernweg 23, D-69517 Gorxheimertal zurücksenden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden / Käufers. Die Ware muss unbenutzt, in einwandfreiem Zustand und in der Originalverpackung sein (sowie ohne Fehlmenge). Die Rücksendung ist möglichst per Post mit Einlieferungsnachweis vorzunehmen. Es erfolgt eine Gutschrift.
Von Rückgaberecht sind ausgeschlossen: Waren die extra bestellt oder angefertigt wurden. Sonderanfertigungen oder Waren die nach Ihren Wünschen geändert wurden.

8. Lieferungen
Lieferungen erfolgen in der Regel ab Lager, sofern nicht durch Lieferverzögerungen unserer Lieferanten Engpässe auftreten. Bei Lieferfristen von mehr als zwei Wochen erhalten sie eine Auftragsbestätigung, aus der die Ungefähre Lieferzeit hervorgeht. Für Überschreitung der Lieferzeit ist der Lieferant/ Verkäufer nicht verantwortlich, falls dieses durch Umstände, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat, verursacht wird. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers/ Käufers. Transportversicherungen werden vom Lieferanten/ Verkäufer nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftragsgebers vorgenommen. Bei sichtbaren Transportschäden reklamieren Sie sofort bei der Übergabe beim Zusteller , informieren Sie innerhalb 24 Stunden beim Transportunternehmen wenn die äußere Verpackung im Einwandfreien Zustand ist, aber die Ware trotzdem beschädigt ist. Lassen Sie sich den Tatbestand schriftlich bestätigen. Informieren Sie auch unverzüglich die Fa. Holger Weis 69517 Gorxheimertal

9. Lieferverzug
Bei Lieferverzug des Lieferanten ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zu Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt; Ersatz entgangen Gewinns kann nicht verlangt werden.

10. Annahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen dem Lieferanten /Verkäufer die Rechte aus § 326 BGB zu. Stattdessen steht dem Lieferanten aber auch das Recht zu, vom Vertrag teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des andern Teils Schadensersatz zu verlangen. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht prompt ab, oder ist ein Versand in Folge von Umständen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, länger Zeit unmöglich, dann ist der Lieferant/ Verkäufer berechtigt die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zunehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.

11. Vertragsrücktritt
Tritt der Käufer vom Kaufvertrag zurück, so hat er 20 % der Gesamtsumme des Auftrages als Abstandsumme zu zahlen. Dem Verkäufer / Lieferant bleibt es unbenommen einen höheren Schaden nach zuweisen.

12. Anmeldepflicht für Waffen und wesentliche Waffenteile
Der Käufer muss seiner zuständigen Behörde melden bei Erwerb auf: Jagdschein ~ innerhalb 2 Wochen unter Vorlage der Waffenbesitzkarte oder dieses beantragen. Waffenbesitzkarte ~ innerhalb 2 Wochen für Waffen, und für wesentliche Waffenteile. Führen von Schusswaffen ~ Zum Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie nach §10 Abs. 4 einen Waffenschein. Zum Führen erlaubnisfreien Schusswaffen benötigen Sie nach §10 Abs. 4 einen Waffenschein. Von dieser Erfordernis ausdrücklich ausgenommen sind nur Schusswaffen mit Lunten oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt worden ist, und Armbrüste. Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen benötigen Sie gemäß §10 Abs. 4 WaffG in Verbindung mit Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt3, Nr2 und 2.1 einen Kleinen Waffenschein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Führen von Waffen (Schusswaffen und Blankwaffen) auf öffentlichen Veranstaltungen verboten ist (§42 WaffG) Jäger dürfen zur befugten Jagdausübung Jagdwaffen ohne besondere Erlaubnis führen, im Zusammenhang mit der Jagdausübung (d.h. außerhalb der eigentlichen Jagdausübung) dürfen Jagdwaffen jedoch nur in nicht-schussbereitem Zustand geführt werden (§13 Abs. 6 WaffG) Der Käufer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Bundeswaffengesetzes, der Verordnung und Verwaltungsvorschrift zum Bundeswaffengesetze zu beachten.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundungsprozesse ist der Sitz des Lieferanten / Verkäufers.

14. Datenschutz
siehe Datenschutz §11

15. Schaufenster / Online-Shop
Sämtliche Online-Shop Preise und Beschreibungen geben die aktuelle Preis- und Beschreibung Situation bei eingaben in den Online-Shop wieder. Wir sind bemüht, die Preise immer aktuell zu halten, gegen Preis Änderungen oder Druck- / Eingabefehler oder Irrtümer sind auch wir nicht sicher und geben daher keinerlei Garantie auf die Richtigkeit der Angaben. (Wir bemühen uns unser bestes zu tun um die Angaben die wir gemacht habe Einzuhalten.)

16. Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart worden wäre, wenn die Vertragspartner die Angelegenheit von vornherein bedacht hätten.

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Fernabsatzgeschäfte mit der
Fa. Holger Weis Waffen und Munition
Kiefernweg 23
69517 Gorxheimertal
Telefon: 06201 2909542
Fax: 06201 2909543

§ 1Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen – insbesondere die Geltung der Bezugsvorschriften des Käufers – bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung des Verkäufers. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Lieferanten und Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Anderweitiges wird ausgeschlossen. Der Verkauf von Waffen und Munition erfolgt ausschließlich unter Beachtung und Einhaltung des Waffengesetzes. Besondere Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern bedürfen stets der Schriftform.

§ 2 Übertragung von Rechten
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der vorherigen schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufe sie schriftlich bestätigt.

§ 3 Preise
Die in der Auktion vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zuzüglich Verpackung und Fracht. Schusswaffen und Munition werden nur mittels eines besonderen Speditionsauftrages mit Identitätsprüfung des Empfängers -gegebenenfalls auch als Gefahrgut- versendet, durch den besondere Kosten entstehen. Die Frachtkosten werden in dem jeweiligen Auktionstext benannt. Versandkosten: Siehe Hinweis in der Auktion

§ 4 Lieferzeit
Die Lieferung erfolgt innerhalb von drei Tagen ab Zahlungsgutschrift auf dem Konto des Verkäufers.

§ 5 Gewährleistung / Haftungsausschluss
Ich gewährleiste für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung. Keine Gewähr übernehme ich für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit aller Art zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von der Fa. Holger Weis Waffen und Munition autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht. Offensichtliche Mängel soll der Kunde binnen einer Woche nach Empfang der Lieferung schriftlich anzeigen. Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt, ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags, kann nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.

§ 5.1 Kommissionsware / im Kundenauftrag
Für Kommissionsware bzw. im Auftrag vom Kunden veräußert werden gilt des Eu- Recht für Privat Verkäufe, ohne Gewähr und ohne Garantie. Dieses wird in der Auktion extra beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes, erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie Rücknahme bei Gebrauchtwaren zu verzichten.

§ 6 Gebrauchtwaffen
Gebrauchte Waren werden von mir in der Regel ohne die dazugehörige Bedienungsanleitung angeboten. Bei diesen Artikeln verzichtet der Kunde auf eine Bedienungsanleitung. Im Auktionstext wird auf das Fehlen einer Bedienungsanleitung nicht gesondert hingewiesen. Sofern der Käufer -insbesondere bei gebrauchten Schusswaffen- nicht über die erforderliche Sachkunde für einen sicheren Umgang und Gebrauch verfügt, kann er sich kostenlos von mir in meiner Betriebsstätte in den sicheren Gebrauch des Gegenstandes einweisen lassen. Für telefonische Ratschläge stehe ich ebenfalls unter der Rufnummer 06201 2909542 zur Verfügung.

§ 7 Haftungsbegrenzung
Schadenersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Pfändungen, auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

§ 9 Zahlung
Die Zahlung des vereinbarten Auktionspreises zuzüglich der vereinbarten Kosten für Versand und Verpackung sind innerhalb 5 Tagen nach Auktionsende auf das von mir angegebene Konto fällig.

§ 10 Erwerb von Waffen oder Munition
Jagdschein Beglaubigte Kopie vom Jagdschein und Personalausweis bzw. Reisepass (Unbeglaubigt nur nach Rücksprache mit ihrer zuständigen Behörde) WBK grün Beim Kauf von Kurzwaffen benötigen wir diese im Original und eine beglaubigte Kopie vom Personalausweis bzw. Reisepass (Unbeglaubigt nur nach Rücksprache mit ihrer zuständigen Behörde) WBK gelb (alt)Im Original und eine beglaubigte Kopie vom Personalausweis bzw. Reisepass (Unbeglaubigt nur nach Rücksprache mit ihrer zuständigen Behörde)WBK gelb (neu)Im Original und eine beglaubigte Kopie vom Personalausweis bzw. Reisepass (Unbeglaubigt nur nach Rücksprache mit ihrer zuständigen Behörde)WBK rot Im Original und eine beglaubigte Kopie vom Personalausweis bzw. Reisepass (Unbeglaubigt nur nach Rücksprache mit ihrer zuständigen Behörde) Waffenhandelserlaubnis Beglaubigte Kopie (Unbeglaubigt nur nach Rücksprache mit ihrer zuständigen Behörde) Altersnachweis Waffen und Munition deren Abgabe Altersbeschränkt ist wird gegen Vorlage Personalausweises / Reisepasses oder einer amtlichen Altersbescheinigung abgegeben. Bitte berücksichtigen Sie diese Bedingungen vor Abgabe eines verbindlichen Gebotes. Ich empfehle zur Zustellung der Dokumente die Form des Einwurfeinschreibens oder des Einschreibens mit Rückschein zu wählen. Sie erhalten Ihre Dokumente oder eingereichten Kopien unverzüglich mit der Warensendung oder mit separater Post zurück. Seit dem 01.09.2020 sind die NWR-IDs gesetzlich vorgeschrieben.

§ 10.1 Erweitertes Pfandrecht des Auftragnehmers an beweglichen Sachen
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinem Besitz gelangten Gegenstand des Auftraggebers zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind. Bei eGun erstandene Artikel die WBK. Pflichtig sind und der Käufer noch keine WBK hat kann die WBK-Pflichtige Waffe eingelagert werden, bis eine WBK vorgelegt wird. Der Kauf gilt hierbei als Auftrag zur Einlagerung. (Bei jeder eGun Auktion von Erwerbsberechtigten Artikeln steht: WICHTIG! Bei erlaubnispflichtigen Waffen können Sie nur mitbieten, wenn sie im Besitz einer entsprechenden EWB (Erwerbsberechtigung) sind. Wird der Gegenstand nicht innerhalb von 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt (bei eGun Kauf), kann von dem Auftragnehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung (bei eGun Kaufdatum) die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Auftraggeber eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Auftraggeber zu erstatten.

§ 11 Datenschutz
Der Kunde ermächtigt, die Fa. Holger Weis Waffen und Munition und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten. Die Fa. Holger Weis Waffen und Munition speichert und verwendet die persönlichen Daten des Kunden zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Reklamationen. Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzt die Fa. Holger Weis Waffen und Munition nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen und, falls vom Kunden gewünscht, für eigene Informations- Nachrichten. Die Fa. Holger Weis Waffen und Munition gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum (z.B. Postanschrift für Post, DPD usw.). Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. (dies war die alte Fassung, die neue ist unter Datenschutz einsehbar und wird so umgesetzt)

§ 12 Widerrufsbelehrung
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können ihre Vertragserklärung bei Fernabsatzverträgen innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich (z.B. Brief, Fax, E-Post) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Fa. Holger Weis Waffen und Munition Kiefernweg 23, 69517 Gorxheimertal oder an Fax: 06201 2909543 Widerrufs folgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt, den Ein- oder Anbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchführen lässt, und auch sonst alles unterlässt, was den Wert der Sache beeinträchtigt. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 EUR nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei. Der Verbraucher kann die Ware in einem solchen Fall mit dem Hinweis "Gebühr zahlt Empfänger" als normales Standardpaket bei einer Poststelle aufgeben. Bei der Nutzung von Sonderdiensten, oder der Wahl einer teureren Versandart (z.B. Express, etc.) trägt der Käufer die erhöhten Versandkosten. Nicht paketversandfähige Sachen werden nach Ausübung des Widerrufrechtes beim Verbraucher abgeholt. Des Weiteren gilt für finanzierte Geschäfte: Hat der Verbraucher diesen Vertrag durch ein von uns vermitteltes Darlehen finanziert und widerruft er den finanzierten Vertrag, ist er auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden. Bzgl. der Rückabwicklung kann sich der Verbraucher nicht nur an uns, sondern auch an seinen Darlehensgeber halten.

§ 13 Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart worden wäre, wenn die Vertragspartner die Angelegenheit von vornherein bedacht hätten.

§ 14 Warenzeichen und Markennamen
Warenzeichen und Markennamen Eingetragene Warenzeichen und Markennamen sind Eigentum Ihrer rechtmäßigen Eigentümer und dienen hier nur der Beschreibung. Die Verwendung von Warenzeichen und Firmennamen erfolgt unter der Annahme der freien Verwendung.