Schießausbildung für Sicherheitsunternehmen

Rechtliches:
Die rechtlichen Vorgaben im Bewachungsgewerbe schreiben für bewaffnete Mitarbeiter ein regelmäßiges Schießtraining vor.
Die Vorschrift "BGV C7 (Wach- und Sicherungsdienste)" der Berufsgenossenschaft sagt dazu in ihrem § 18 aus, dass Träger von Schusswaffen regelmäßig an Schießübungen teilnehmen müssen und damit ihre Schießfertigkeiten und Sachkunde nach WaffG nachzuweisen sind (§18 (2)). Darüber hinaus sind die Schießfertigkeiten und der Sachkundestand des Mitarbeiters bei diesen Schießübungen (Dienstschießen) zu dokumentieren (§18(4)).

Praktische Umsetzung:
Da es gerade für kleinere und mittlere Unternehmen mit sehr viel Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist das Dienstschießen durch eigene Mitarbeiter durchzuführen, bieten wir hier eine Lösung aus einer Hand an. Zu Grunde liegt ein Aus- und Weiterbildungskonzept, bei dem der einzelne Mitarbeiter seine Schießfertigkeiten nicht nur vertieft, sondern weiter ausbaut. Die rechtlichen Grundlagen im Umgang mit Waffen werden ebenso berücksichtigt wie die praktischen Übungen.

Leistungen:

  • Planung des Dienstschießens
  • Organisieren der Schießanlage / des Materials
  • Durchführen des Dienstschießens
  • Dokumentation nach BGV C7
  • Kontrolle der Waffen nach BGV C7 § 19(2)