Böllern, Vorderladerschiessen und Laden von Patronen

Die Anerkennung als sprengstoffrechtlicher Lehrgangsträger ist geschafft.

Wer als Jäger oder Schütze seine Munition selbst fertigen oder Böllern und Vorderladerwaffen mit Treibladungspulver laden möchte, benötigt einen Fachkundelehrgang als Nachweis um die Erlaubnis nach §27 Sprengstoff Gesetz zu erlangen.
Es gibt natürlich auch einen nicht zu vernachlässigen Punkt für Vereine die einen Schießstand betreiben, eine oder zwei Person auf solch einen Lehrgang zu schicken. Aufsicht beim Schützen für Vorderladerschützen oder beim Reinigungsarbeiten des Schießstandes.
Es gibt viele Voraussetzungspunkt zu erfüllen um als Lehrgangträger anerkannt zu werden. Diese regelt die Grundsätze für die Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz vom 11. Januar 2018.

Mit der Erlaubnis vom 26.08.2021 vom Regierungspräsidium Kassel ist die Bundesweite Anerkennung nach fast 2 Jahren abändern, nachbessern geschafft, viel Überzeugungsarbeit war nötig, um die Lehrgänge auch als Teilzeitlehrgänge anbieten zu können.

Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung des Lehrgangsteilnehmers müssen durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gegeben sein und vor Beginn eines Lehrgangs dem Lehrgangsträger vorliegen.

Es ist sehr viel Arbeit vor und nach dem Lehrgang für den Lehrgangsträger in Meldearbeit und Dokumentation an die zuständigen Ämter. Daher ist es unumgänglich das die Anmeldungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen vor dem Lehrgang im Original vorliegen. Ich werde die Weitergabe und Speicherung Ihre Persönliche-Daten auf das Minimum beschränken, aber dieses lässt sich leider nicht verhindern.

Nach bestandener Prüfung kann der Teilnehmer sein Prüfungszeugnis seiner zuständigen Behörde vorlegen um seine Erlaubnis zu beantragen. Die erteilte Erlaubnis ist dann 5 Jahren gültig und sollte vor Ablauf, ca. 10 Wochen, verlängert werden.

Zu erwähnen ist das eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoff Gesetz auch einige Kosten verursacht. Gebühren für die Unbedenklichkeitsbescheinigung, Lehrgangsgebühren und Verwaltungsgebühren der Behörde; da fallen schon einige Euros an.

Ich möchte dazu beitragen das der Personenkreis mit einer Erlaubnis nach §27 Sprengstoff Gesetz weiter stetig zunimmt, da dieses auch ein Zuwachs an Sicherheit auf den Schießständen bedeutet.

Ihr Holger Weis


Nächster Lehrgang Anfang / Mitte 2024



Es sind noch Plätze frei

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Sie kommen bitte persönlich bei mir vorbei, zur Anmeldung.

antrag-kreis-bergstrasse-unbedenklichkeitsbescheinigung.pdf

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