ac42 (Walther) P38 9mmLuger

Hero-Produkt
Reserviert 1200,00
  • Art:
  • Hersteller:
  • Modell:
  • Kaliber:
  • WHB-Nummer:
  • Lauflänge:
  • Laufzustand:
  • Schaft-/Griffzustand:
  • Systemzustand:
  • Gesamtzustand:
  • Sonstiges:
  • Zubehör:
  • halbautom. Pistole
  • AC 42 (Walther)
  • P38
  • 9mmLuger
  • 93
  • 5 Zoll, 125mm
  • 2
  • 2
  • 2
  • 2
  • -
  • -

Die Walther-Pistolen sind Handfeuerwaffen des deutschen Waffenherstellers Carl Walther GmbH und
basieren auf den Entwicklungen des Sohnes von Firmengründer Carl Wilhelm Freund Walther (1858 bis 1915), Büchsenmacher Fritz Walther.
1938 wurde die mit dem Schwenkriegelverschluss der Walther Armeepistole,
jedoch mit außenliegendem Hahn versehene Walther P38 bei der deutschen Wehrmacht eingeführt.
Sie sollte die Pistole 08 als Ordonnanzwaffe ablösen,
was aber bis Kriegsende 1945 nicht mehr vollständig durchgeführt werden konnte.

Die 1858 von Carl Walther in Zella St. Blasii gegründete Firma produzierte zunächst Büchsen für das Scheibenschießen und
schon Carl Walther befasste sich mit der Entwicklung von Selbstladepistolen, deren Produktion 1908 begann.

Für Walther-Pistolen gab es im Laufe der Firmengeschichte unterschiedliche Produktionsstätten. I
in den frühen Jahren wurde in Zella-Mehlis produziert.
1918 wurde die Produktion als Folge des Ersten Weltkrieges eingestellt und 1920, nach nur 18-monatiger Unterbrechung,
unter Aufsicht des Völkerbundes, wieder aufgenommen.
Es entwickelte sich eine rege Produktionstätigkeit im Thüringer Werk, bis 1936 wurden eine Million Pistolen von Walther
hergestellt.

Im Zweiten Weltkrieg mussten Walther-Pistolen wegen der starken Nachfrage auch von anderen deutschen Herstellern
gefertigt werden. Hunderte Zwangsarbeiter mussten dafür im Stammwerk arbeiten.
Das Walther-Werk produzierte, unter anderem auch in Hamburg im KZ Neuengamme und bei Wasungen,
bis 1945 rund 1,5 Millionen Waffen.

Pistole Walther P38 ac42 Kal. 9mm Luger Zella-Mehlis Abnahmestempel WaA 359

Verkauf nur nach den gesetzlichen Bestimmungen; d.h.

  1. bei Erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition und Zubehör: Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis
  2. bei nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition sowie sonstigen Waffen: Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18.Lebensjahr
  3. bei verbotenen Waffen, Munition und Zubehör: Abgabe nur an Inhaber einer Ausnahmegenehmigung (BKA)
  4. Treibladungspulver kein Versand, nur Abholung nach telefonischer Absprache! EWB-Pflicht gem. § 27 SprengG

Erwerb von Erlaubnispflichtige Waffen werden nur gegen Vorlage der Original-Erlaubnisdokumente (Jagdschein, WBK grün, WBK gelb (alt), WBK gelb (neu), WBK rot, Waffenhandelserlaubnis) versendet / Überlassen.

Alle Preise sind in Euro (inkl. der gesetzl. MwSt.) angegeben. Irrtum und Preisänderung vorbehalten.

Wir sehen den Zustand der Waffen nach folgenden Punkten an:
Zustand 1 = Neu/Neuwertig, Exzellent für das Alter der Waffe
Zustand 2 = sehr gut, minimale Gebrauchsspuren
Zustand 3 = gut, erkennbare Gebrauchsspuren
Zustand 4 = deutliche Gebrauchsspuren, Brünierungsschäden 10% - 30%
Zustand 5 = sehr schlecht, Flugrostig / Rostig, erhebliche Gebrauchssuren, Brünierungsschäden > 30%
Zustand 6 = Belegstück / Schrott